Wer entscheidet, wenn Sie es nicht mehr können?
Ein Unfall, ein Schlaganfall, eine Demenz: Von einem Tag auf den anderen kann jemand anderes über Ihre Behandlung, Ihre Finanzen und Ihren Alltag bestimmen. Wer das ist, legen entweder Sie fest oder das Betreuungsgericht.
Das regeln doch die Angehörigen. Oder?
Diese vier Sätze hören wir in fast jeder Beratung. Klicken Sie einen an, um zu sehen, wie die Rechtslage tatsächlich aussieht.
Allgemeine Information zum Stand der Gesetzeslage, keine Rechtsberatung im Einzelfall.
Die Papiere, die im Ernstfall alles entscheiden.
Sie gehören zusammen und ergänzen sich. Einzeln bleibt fast immer eine Lücke, und genau die führt im Ernstfall zum Betreuungsgericht.
Wichtig zu wissen
Wir erstellen keine Rechtsdokumente und beraten nicht in Rechtsfragen. Die Erstellung erfolgt über unseren Kooperationspartner JURA DIREKT durch kooperierende Rechtsanwaltskanzleien. Wir sorgen dafür, dass das Thema auf den Tisch kommt, und begleiten Sie durch den Ablauf.
Erstgespräch vereinbarenWas zahlt die Pflegekasse und was zahlen Sie?
Die gesetzliche Pflegeversicherung zahlt einen festen Betrag, den Rest tragen Sie. Stellen Sie die Werte auf Ihre Situation ein. Ihre Eingaben bleiben in Ihrem Browser und werden nicht gespeichert oder übertragen.
Zum Vergleich: Alle Beiträge aus 30 Jahre (16.200 €) zusammen wären nach 15 Monaten Pflege aufgebraucht.
Genau für diese Lücke gibt es das Pflegemonatsgeld: ein vereinbarter Betrag pro Monat zur freien Verfügung, damit Ihre Versicherung die Lücke schließt und nicht Ihr Erspartes.
Vereinfachte Modellrechnung, keine Prognose und keine Zusage. Gesetzliche Leistungsbeträge Stand 2026: ambulant Pflegesachleistung nach § 36 SGB XI, stationär Leistungsbetrag nach § 43 SGB XI, Pflegegrad 1 Entlastungsbetrag. Stationär ab Pflegegrad 2 inklusive Leistungszuschlag nach § 43c SGB XI (15, 30, 50 und ab dem vierten Jahr 75 Prozent des pflegebedingten Eigenanteils), angesetzt mit dem Bundesdurchschnitt von 1.685 Euro im Monat (vdek, Stand 1. Januar 2026). Nicht berücksichtigt: regionale Unterschiede, künftige Kostensteigerungen, Pflegegeld bei Pflege durch Angehörige und Sozialleistungen. Ihre persönlichen Werte ermitteln wir gemeinsam.
In drei Schritten geregelt.
Die meisten schieben das Thema jahrelang vor sich her, weil sie nicht wissen, wo sie anfangen sollen. Der Ablauf ist unspektakulär.
- 01
Gespräch
Wir gehen Ihre Situation durch: Familie, Kinder, Immobilie, Betrieb. Danach wissen Sie, welche Dokumente Sie tatsächlich brauchen und welche nicht.
- 02
Erstellung durch Anwälte
Ihre Angaben gehen an unseren Kooperationspartner. Die Dokumente werden dort von kooperierenden Rechtsanwaltskanzleien erstellt, passend zu Ihrer Situation.
- 03
Hinterlegen und auffindbar machen
Unterschreiben, im Zentralen Vorsorgeregister eintragen, Notfallausweis ins Portemonnaie. Erst dann wirkt die ganze Sache im Ernstfall auch wirklich.
Das Thema ist unangenehm. Der Termin ist es nicht.
Eine halbe Stunde reicht, um zu klären, was in Ihrer Situation nötig ist. Danach entscheiden Sie in Ruhe, ob und wann Sie es angehen.