Was Ihnen gehört. Und was Sie schulden könnten.
In diesem Thema stecken zwei sehr verschiedene Risiken. Das eine kostet Sie Ihre Einrichtung oder Ihr Haus. Das andere kann Sie ein Leben lang begleiten, wenn Sie anderen einen Schaden zufügen. Wir zeigen Ihnen, wo Sie zuerst hinschauen sollten.
Begrenzt auf das, was Sie besitzen: Einrichtung, Fahrzeug, Gebäude.
Sie haften mit Ihrem gesamten Vermögen, auch mit künftigem Einkommen.
Deshalb gehört die Privathaftpflicht ins Fundament, der Sachschutz baut darauf auf.
Schaden bei anderen. Und Schaden bei Ihnen.
Links steht, was passiert, wenn andere etwas von Ihnen fordern. Rechts, was passiert, wenn Ihr eigenes Hab und Gut betroffen ist. Wählen Sie einen Bereich, um zu sehen, worum es geht.
Wenn andere etwas von Ihnen wollen
Die Haftpflicht zahlt berechtigte Forderungen und wehrt unberechtigte ab. Der Rechtsschutz trägt die Kosten, wenn Sie selbst Ihr Recht durchsetzen müssen.
Die Missgeschicke des Alltags, vom umgestoßenen Laptop bei Freunden bis zum Zusammenstoß mit dem Fahrrad. Sie haften für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, und das ohne Obergrenze. Ehepartner und Kinder sind mitversichert.
Wenn Ihrem Eigentum etwas passiert
Hier geht es um das, was Sie sich aufgebaut haben. Der Schaden ist begrenzt, kann aber Ihre Ersparnisse auf einen Schlag aufbrauchen.
Alles, was Sie bei einem Umzug mitnehmen würden: Möbel, Elektronik, Kleidung, Fahrräder. Versichert sind unter anderem Brand, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus. Der häufigste Fehler ist eine zu niedrige Versicherungssumme.
Wie viel bekommen Sie im Schadenfall wirklich?
Liegt die Versicherungssumme unter dem tatsächlichen Wert, darf der Versicherer jeden Schaden anteilig kürzen, auch kleine. Probieren Sie aus, was das bei Ihnen bedeuten würde. Ihre Eingaben bleiben in Ihrem Browser und werden nicht gespeichert oder übertragen.
Sie sind um rund 33 % unterversichert. Ohne Verzicht wird jeder Schaden im gleichen Verhältnis gekürzt.
In den Bündeln Wohnung & Wert und Heim & Haus werden Hausrat und Gebäude bei den genannten Gefahren zum Neuwert ohne Begrenzung der Versicherungssumme ersetzt. Dort stellt sich diese Frage so nicht.
Vereinfachte Modellrechnung, keine Prognose und keine Zusage. Grundlage ist die anteilige Entschädigung bei Unterversicherung nach § 75 Versicherungsvertragsgesetz (VVG): Entschädigung = Schaden × Versicherungssumme ÷ Versicherungswert. Das Gesetz erlaubt die Kürzung, wenn die Summe erheblich unter dem Wert liegt; der Rechner zeigt sie vereinfacht schon ab der ersten Abweichung. Der Richtwert je Quadratmeter ist eine verbreitete Orientierung für den Unterversicherungsverzicht in der Hausratversicherung (Stand 2026), die genaue Höhe legt Ihr Tarif fest. Nicht berücksichtigt: Selbstbeteiligung, Entschädigungsgrenzen für Wertsachen und Fahrräder sowie besondere Vertragsregeln. Maßgeblich sind die Bedingungen Ihres Vertrags.
Wohnung & Wert oder Heim & Haus?
Statt vier oder fünf Einzelverträgen ein Bündel. Die Frage ist nur: Wohnen Sie zur Miete oder gehört Ihnen das Haus? Wählen Sie Ihre Situation.
Deckungssumme 100 Mio. Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, bis 20 Mio. Euro je geschädigte Person. Alle im Haushalt lebenden Personen sind mitversichert.
Wiederbeschaffung zum Neuwert bei Brand, Blitz inklusive Überspannung, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus, ohne Begrenzung der Versicherungssumme.
Scheiben, Platten und Spiegel aus Glas und transparentem Kunststoff der Einrichtung und der Gebäudeverglasung, außerdem Glaskeramik wie das Ceran- oder Induktionskochfeld.
Unbegrenzte Deckung inklusive Rechts-Services und Immobilien-Rechtsschutz, zum Beispiel bei Streit mit Nachbarn. Erweiterbar um Beruf und Verkehr.
Das Gebäude wird bei den oben genannten Gefahren zum Neuwert ersetzt, ebenfalls ohne Begrenzung der Versicherungssumme.
- + Beruf-Rechtsschutz
- + Verkehr-Rechtsschutz
- + Extra-Schutz
- + E-Bike-Schutz
- + Elektronik-Schutz
Hausrat und Gebäude werden bei den genannten Gefahren zum Neuwert ohne Begrenzung der Versicherungssumme ersetzt. Sie müssen keine Summe schätzen, und die Kürzung wegen Unterversicherung entfällt. Maßgeblich sind die Versicherungsbedingungen.
Wir rechnen Ihren Beitrag für Ihre Situation aus und zeigen, was Ihre bisherigen Verträge kosten.
Bündel berechnen lassenWarum sich das Bündeln lohnt.
Haftpflicht hier, Hausrat da, das Auto woanders: Das kostet Zeit und oft auch Geld. Im Bündel haben Sie einen Vertrag und uns als Ansprechpartner in Ingolstadt.
- 01Alles in einem
Ein Vertrag, ein Ansprechpartner, eine Rechnung statt vieler Einzelpolicen.
- 02Bestehende Verträge werden angerechnet
Läuft ein Vertrag noch woanders, wird er berücksichtigt. So zahlen Sie während der Umstellung keine doppelten Beiträge.
- 03Schadenfreiheitsrabatt ab Vertragsbeginn
Bis zu 20 Prozent Schadenfreiheitsrabatt direkt ab Vertragsbeginn, wenn es in den Vorjahren keinen Schaden gab.
- 04Wechsel- und Bestleistungs-Garantie
Im Bündel enthalten. Details in den Bedingungen.
Kurz und ehrlich beantwortet.
Die Fragen, die wir zu Haftpflicht, Hausrat, Gebäude und Rechtsschutz am häufigsten hören.
Ihre Frage ist nicht dabei?
Rufen Sie uns an. Viele Fragen klären wir in ein paar Minuten am Telefon, auch ohne Termin.
Anrufen: 0841 58041Einmal den Ordner durchgehen. Danach wissen Sie, woran Sie sind.
Bringen Sie Ihre Verträge mit oder schicken Sie sie vorab. Wir prüfen Summen, Lücken und doppelte Beiträge und zeigen Ihnen, was ein Bündel für Sie ändern würde. Entscheiden müssen Sie danach nichts.