Berufsunfähigkeitsversicherung
Sie erhalten eine vereinbarte monatliche Rente, wenn Sie Ihren zuletzt ausgeübten Beruf voraussichtlich längere Zeit zu mindestens 50 Prozent nicht mehr ausüben können. Maßstab ist Ihr Beruf, nicht irgendeine Tätigkeit.
- Verzicht auf abstrakte Verweisung
- Nachversicherung ohne neue Gesundheitsprüfung, etwa bei Heirat, Geburt oder Gehaltssprung
- Laufzeit bis zum geplanten Rentenbeginn
- Rentenhöhe, die wirklich zu Ihrem Netto passt