Die private Unfallversicherung zahlt nicht für Invalidität, die durch Krankheit eintritt. Ausnahme: Wenn durch die Krankheit ein Unfall ausgelöst wird, zum Beispiel ein Verkehrsunfall durch einen Schlaganfall am Steuer. Bei der Gothaer Unfallversicherung sind allerdings auch Leistungen bei Unfällen durch Herzinfarkt, Schwindel, Eigenbewegung möglich.Außerdem entfällt die Leistungspflicht des Versicherers i.d.R. bei Unfällen, die durch Drogenkonsum ausgelöst werden, bei Unfällen durch Teilnahme an Rennveranstaltungen mit Motorfahrzeugen oder wenn der Unfall bei der vorsätzlichen Begehung einer Straftat eintritt.